In Dänemark gibt es, anders als in Deutschland, kein gesetzlich vorgeschriebenes Bauvertragsgesetz. Stattdessen werden Bauprojekte meist auf Grundlage der Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauarbeiten geregelt, den sogenannten AB18 (= Almindelige betingelser for arbejde og leverancer i bygge- og anlægsvirksomhed), für Totalunternehmerverträge ABT18 (= Almindelige betingelser for totalentreprise i bygge- og anlægsvirksomhed), für Beratung ABR18 (= Almindelige betingelser for rådgivning) oder bei Verbraucherverträgen AB Forbruger. Diese Vertragswerke sind privatrechtliche Standardbedingungen, die von der Bauwirtschaft entwickelt wurden und in der Praxis als Branchenstandard gelten.
1. Wie werden AB Vertragsbestandteil?
Die AB-Bedingungen gelten nicht automatisch. Sie sind nur dann wirksam, wenn die Vertragsparteien vereinbaren, dass AB18, ABT18, ABR18 oder AB Forbruger für das konkrete Bauprojekt gelten sollen.
Allerdings enthalten die AB-Vertragswerke viele Regelungen, die ohnehin dem allgemeinen dänischen Vertrags- und Kaufrecht entsprechen. Das bedeutet: Selbst wenn die AB-Bedingungen nicht ausdrücklich vereinbart werden, finden sich zahlreiche ihrer Grundsätze dennoch im allgemeinen Recht wieder und kommen dadurch in ähnlicher Form zur Anwendung.
In der Praxis ist daher nicht immer eine formale Vereinbarung erforderlich, damit bestimmte AB-Regeln wirksam werden – vieles gilt bereits kraft allgemeiner Rechtsgrundsätze.
Die ausdrückliche Einbeziehung der AB-Bedingungen stellt jedoch sicher, dass auch die speziellen, über das allgemeine Recht hinausgehenden Bestimmungen verbindlich gelten.
2. Was genau regeln die AB18?
Die AB-Vertragswerke enthalten detaillierte Regelungen u.a. zu folgenden Punkten:
- Art und Umfang der Bauleistungen
- Vergütung und Zahlungsfristen
- Änderungen und Zusatzleistungen
- Fristen und Verzögerungen
- Mängelhaftung und Gewährleistung
- Abnahmeverfahren
- Streitbeilegung (Schiedsverfahren / Voldgift)
Diese Standardbedingungen sorgen für eine klare Struktur und reduzieren das Risiko von Auslegungsstreitigkeiten.
3. Können abweichende Regelungen vereinbart werden?
Ja. Die AB-Bedingungen sind keine zwingenden Gesetze, sondern nur anwendbar, wenn sie vereinbart werden. Die Parteien können daher einzelne Bestimmungen ändern, ergänzen oder ganz ausschließen. Wichtig ist, dass solche Änderungen eindeutig im Bauvertrag dokumentiert werden.
4. Warum ist die Einbeziehung von AB18 sinnvoll?
Werden die AB-Bedingungen nicht verwendet, müssen sämtliche Rechte und Pflichten im Vertrag individuell ausgehandelt und formuliert werden. Das verursacht oft erheblichen Zeit- und Kostenaufwand und birgt das Risiko, wichtige Punkte zu übersehen.
Die Einbeziehung von AB18 oder ABT18 schafft einen bewährten rechtlichen Rahmen, der sich in der Praxis vielfach bewährt hat – jeder Vertrag sollte aber stets auf das konkrete Projekt zugeschnitten werden.
AB18 und ABT18 sind hilfreiche Werkzeuge für die vertragliche Gestaltung von Bauprojekten in Dänemark. Sie bieten einen soliden Standard, berücksichtigen aber nicht automatisch alle individuellen Interessen. Um sicherzustellen, dass Ihr Bauvertrag Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Ziele bestmöglich absichert, empfiehlt sich eine professionelle Beratung.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Vertragsgestaltung, der Risikobewertung und in allen rechtlichen Fragen rund um Bauprojekte in Dänemark.
Sprechen Sie uns an.