Sören Dempe
Rechtsanwalt, Partner
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Im dänischen Bauvertragsrecht gibt es im Gegensatz zu Deutschland kein einheitliches Gesetz, das den Inhalt von Bauverträgen umfassend regelt. Stattdessen gelten die allgemeinen vertragsrechtlichen Vorschriften, die Rechtsprechung sowie die standardisierten Vertragswerke AB 18, ABT 18 und ABR 18, die in den allermeisten Fällen freiwillig zwischen den Parteien vereinbart werden. Die Bestimmungen regeln unter anderem die Erstellung des Vertrags, Fristen, Haftungsfragen, Zahlungsmodalitäten, Abnahme, Verzug und Mängel.
Bei Bauvorhaben zwischen dänischen Bauherren und Auftragnehmern findet mangels anderer Vereinbarungen dänisches Recht Anwendung. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist daher entscheidend, um Missverständnisse und mögliche Streitigkeiten während des Bauprojekts zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
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