Bin ich Angestellter (funktionær) oder Arbeitnehmer unter Tarifvertrag?
Sie sind in der Regel Angestellter (funktionær), wenn Sie überwiegend kaufmännische, technische oder klinische Tätigkeiten ausüben oder leitende beziehungsweise aufsichtsführende Aufgaben wahrnehmen. Das dänische Funktionærloven gilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist vor allem Ihre tatsächliche Tätigkeit, nicht allein Ihre Berufsbezeichnung, Ihre Nationalität oder die Art Ihrer Vergütung.
Wenn Sie gewerblich tätig sind oder in der Produktion arbeiten, sind Sie häufig kein Angestellter (funktionær). Unterliegt Ihr Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag, ergeben sich Ihre Kündigungsfrist, das Verfahren und mögliche Ansprüche in erster Linie aus diesem Tarifvertrag. Diese Regelungen unterscheiden sich je nach Branche und Vereinbarung erheblich.
Welche Kündigungsfrist habe ich als Angestellter (funktionær) in Dänemark?
Als Angestellter (funktionær) haben Sie gesetzliche Mindestkündigungsfristen. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen in den ersten sechs Monaten grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Nach sechs Monaten beträgt Ihre Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende. Danach verlängert sich die Frist stufenweise, höchstens auf sechs Monate.
Ist mit Ihnen wirksam eine Probezeit vereinbart, darf sie höchstens drei Monate dauern. Während dieser Zeit kann Ihr Arbeitgeber mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Sie können zudem eine schriftliche Begründung für Ihre Kündigung verlangen.
Habe ich bei einer ungerechtfertigten Kündigung Anspruch auf Abfindung oder Entschädigung?
Wenn Sie als Angestellter (funktionær) vor der Kündigung mindestens ein Jahr ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt waren, muss Ihre Kündigung sachlich durch Ihre Verhältnisse oder durch betriebliche Verhältnisse begründet sein. Ist dies nicht der Fall, kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Die konkrete Höhe richtet sich nach Ihrer Betriebszugehörigkeit und den Umständen des Einzelfalls. Sie beträgt grundsätzlich bis zu drei Monatsgehälter, nach zehn Jahren bis zu vier und nach 15 Jahren bis zu sechs Monatsgehälter.
Sie erhalten nicht automatisch bei jeder Kündigung eine Entschädigung. Entscheidend sind die tatsächlichen Kündigungsgründe und Ihre konkrete Situation. Bewahren Sie deshalb Ihre Kündigung, Ihren Arbeitsvertrag, relevante E-Mails und Gesprächsnotizen auf und reagieren Sie möglichst zeitnah schriftlich.
Was muss ich nach einer Kündigung als Arbeitnehmer unter Tarifvertrag beachten?
Als Arbeitnehmer unter Tarifvertrag gilt für Sie keine einheitliche gesetzliche Kündigungsfrist, die mit den Regeln für Angestellte (funktionærer) gleichgesetzt werden kann. Entscheidend sind Ihr Arbeitsvertrag und vor allem der Tarifvertrag, der für Ihren Betrieb und Ihre Tätigkeit gilt.
Ihr Tarifvertrag enthält häufig eigene Kündigungsfristen sowie besondere Verhandlungs- oder Beschwerdeverfahren. Oft muss Ihre zuständige Gewerkschaft innerhalb einer kurzen Frist Einwendungen gegen Ihre Kündigung erheben oder eine Verhandlung verlangen. Sind Sie nicht Mitglied einer Gewerkschaft in Dänemark, kontaktieren Sie uns unmittelbar nach Zugang der Kündigung. Wir prüfen den für Sie geltenden Tarifvertrag und unterstützen Sie dabei, rechtzeitig Einwendungen gegen Ihre Kündigung zu erheben.
Darf mein Arbeitgeber mir wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Diskriminierung kündigen?
Unabhängig davon, ob Sie als Angestellter (funktionær) beschäftigt sind oder als Arbeitnehmer unter Tarifvertrag, darf Ihre Kündigung nicht gegen die dänischen Gleichbehandlungs- und Diskriminierungsverbote verstoßen. Das betrifft insbesondere Kündigungen wegen Geschlecht, Schwangerschaft, Mutterschaft, Elternzeit, Alter, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung sowie nationaler, sozialer oder ethnischer Herkunft.
Wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder während bestimmter gesetzlich geschützter Abwesenheitszeiten wegen Elternschaft gekündigt werden, muss Ihr Arbeitgeber nachweisen, dass Ihre Kündigung nicht auf diesen Umständen beruht. Haben Sie Elternzeit beantragt oder befinden Sie sich in bestimmten Elternzeitperioden, können Sie eine schriftliche und hinreichende Begründung für Ihre Kündigung verlangen. Je nach Anspruchsgrundlage können Sie eine Entschädigung verlangen. Bei einem Verstoß gegen den Schutz bei Schwangerschaft oder Elternschaft kann außerdem die Fortsetzung oder Wiederherstellung Ihres Arbeitsverhältnisses in Betracht kommen.
Erhalte ich mein Gehalt weiter, wenn ich nach der Kündigung freigestellt werde?
Wenn Sie nach Ihrer Kündigung freigestellt werden, müssen Sie grundsätzlich nicht mehr arbeiten, erhalten aber während Ihrer Kündigungsfrist weiterhin Vergütung. Ob und in welchem Umfang Einkommen aus einer neuen Stelle angerechnet wird, hängt unter anderem von der Art Ihrer Freistellung, Ihrem Vertrag und den konkreten Umständen ab.
Was passiert mit meinem Bonus, meiner Provision und meinem Resturlaub bei einer Freistellung?
Im Zusammenhang mit einer Kündigung entstehen häufig Fragen und Streitigkeiten über Resturlaub, Bonuszahlungen und Provisionen. Gerade bei Urlaub gelten in Dänemark besondere Regeln, wenn die Kündigung mit einer Freistellung verbunden ist.
Wie viele Urlaubstage Ihr Arbeitgeber als genommen ansehen darf, hängt unter anderem davon ab, ob Sie freigestellt werden, ob es sich um Haupturlaub oder übrige Urlaubstage handelt und wie lang Ihre Kündigungsfrist ist. Haupturlaub kann bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten oder weniger grundsätzlich nicht in die Kündigungsfrist gelegt werden, sofern Sie dem nicht zustimmen oder sich die Kündigungsfrist nicht um die Urlaubstage verlängert. Bei einer Freistellung kann Urlaub unter bestimmten Voraussetzungen als genommen gelten, wenn die gesetzlichen Ankündigungsfristen eingehalten werden und die Freistellungszeit lang genug ist.
Lassen Sie deshalb Ihren Resturlaub, Ihre Urlaubsvergütung, Ihren Bonus und Ihre Provision prüfen. Unterschreiben Sie keine Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarung, bevor die Folgen für Ihre Vergütung, Ihre Freistellung und mögliche Ansprüche geklärt sind.
Übernimmt meine deutsche Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Ihre in Deutschland abgeschlossene Rechtsschutzversicherung kann arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Bezug zu Dänemark abdecken. Ob Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach Ihrem konkreten Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen. Melden Sie Ihren Fall deshalb unmittelbar nach Zugang der Kündigung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre deutsche Rechtsschutzversicherung zu kontaktieren und eine Deckungszusage für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche einzuholen.
Wie unterstützen wir mich nach einer Kündigung in Dänemark?
Ihre Kündigung in Dänemark muss anhand der richtigen Anspruchsgrundlage und der einschlägigen Fristen geprüft werden. Wenn Sie Angestellter (funktionær) sind, stehen das Funktionærloven, Ihre gesetzlichen Kündigungsfristen und eine mögliche Entschädigung im Vordergrund. Sind Sie Arbeitnehmer unter Tarifvertrag, sind der für Sie geltende Tarifvertrag und seine häufig kurzen Verfahrensfristen oft entscheidend. Wir unterstützen Sie als deutschsprachigen Arbeitnehmer bei der Einordnung Ihres Arbeitsverhältnisses, der Prüfung Ihrer Kündigung sowie der Kommunikation mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und Ihrer deutschen Rechtsschutzversicherung, einschließlich der Einholung einer Deckungszusage.