Gerichtsverfahren

Dänemark ist in 24 Gerichtsbezirke unterteilt, in denen jeweils ein Amtsgericht (byret) zuständig ist. Jedes Amtsgericht hat Abteilungen für Strafsachen, Vollstreckungsverfahren, Nachlasssachen und andere Zivilsachen. Außerdem gibt es zwei Landgerichte – „Østre Landsret“ und „Vestre Landsret“ sowie „Sø- og Handelsretten“ (besonderes Handelsgericht) und „Højesteret“ (Oberster Gerichtshof). In Dänemark haben etwa 3.000 Anwälte eine Zulassung vor den Landgerichten, während weniger als 2.000 eine Zulassung vor dem Obersten Gerichtshof haben.

Fast alle Verfahren außer Strafsachen werden digital auf dem Gerichtsportal minretssag.dk verwaltet, seit kurzem, und noch in der Einführungsphase, auch Nachlasssachen auf minskiftesag.dk.

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Advokat

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Advokat (H), Partner

Stefan Reinel

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht