Neben dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wird zur Lösung dieser Problematik wird nach dem deutschen Recht vielfach die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) verwendet. Sie gilt als das Standard-Regelwerk zur Ausgestaltung privater Bauverträge und ist speziell auf Bauprojekte in Deutschland angepasst. Bei der Ausgestaltung des Bauvertrages unter Berücksichtigung der VOB/B gilt es jedoch einige Punkte zu berücksichtigen.
1. Wie wird die VOB/B Vertragsbestandteil?
Die VOB/B wird nicht einfach so Bestandteil des Bauvertrages. Die Parteien müssen vielmehr vereinbaren, dass die VOB/B Bestandteil des Vertrages werden und den Vertrag ausgestalten soll.
2. Was genau regelt die VOB/B?
Die VOB/B regelt, wie das Bauprojekt konkret durchgeführt werden soll. So enthält die VOB/B detaillierte Regelungen zu Art und Umfang der Leistung, Vergütung, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages.
3. Wie wird die VOB/B Gegenstand des Vertrages
Verpflichtender Bestandteil ist die VOB/B nur bei einer Vergabe durch die öffentliche Hand. In allen anderen Fällen ist es möglich, den Bauvertrag völlig ohne die VOB/B zu regeln. In diesem Fall müssen jedoch sämtliche Regelungen im Vertrag selbst getroffen werden. Dies bedeutet oft einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand. Es macht daher Sinn, die VOB/B zum Gegenstand des Vertrages zu machen. Dies geschieht jedoch nicht automatisch. Vielmehr müssen die Parteien die Geltung des VOB/B für den konkreten Vertrag vereinbaren.
4. Können abweichende Regelungen vereinbart werden?
Grundsätzlich ja. So wie VOB/B erst durch Vereinbarung der Parteien Bestandteil des Vertrages wird, so können die Parteien auch durch Vereinbarung von der VOB/B abweichen.
Wie man sieht, ist die VOB/B ein durchaus nützliches Tool zur vertraglichen Ausgestaltung großer und komplexer Bauprojekte. Man darf dabei jedoch nicht vergessen, dass es sich um ein Standard-Regelwerk handelt. Individuelle Interessen werden dabei nur sehr rudimentär berücksichtigt. Um Ihre Interessen ausreichend zu berücksichtigen, bedarf es einer professionellen und individuellen Beratung durch erfahren Rechtsanwälte. Hier unterstützen wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an.