Vorgehens­weise bei Verkehrs­unfällen in Dänemark

Bei einem Verkehrs­unfall in Dänemark ist es gerade für Ausländer besonders wichtig, dass man von vornherein, schon bei der Daten­aufnahme und Beweis­sicherung auf Nummer Sicher geht. Der folgende Text verschafft einen Überblick über das dänische Verkehrsrecht, Notruf­nummern, Beweis­sicherung usw.

Die einzelnen Schritte bei Verkehrsunfällen in Dänemark

Wie in Deutschland sollten Sie die folgenden Schritte beachten:

01.

Anhalten, Unfallstelle sichern, Hilfe holen

02.

Daten aufnehmen und Beweise sichern

03.

Wohin mit dem beschädigten Fahrzeug?

04.

Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen

05.

ggf. Rechtsanwalt einschalten

Anhalten, Unfallstelle sichern, Hilfe holen

Folgende Telefonnummern helfen Ihnen in Dänemark bei einem Unfall:

Notruf: 112 (allgemeine Notrufnummer für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz)
Der Notruf ist von jedem öffentlichen Telefon ohne Münzeinwurf möglich. An allen Autobahnen sind Notrufsäulen vorhanden.

ADAC-Notruf: +49 89 22 22 22 (24 h)
Dieser Dienst ist speziell für deutsche Touristen eingerichtet. Der Vorteil: unkomplizierte Hilfe durch deutschsprachige Mitarbeiter.

Falck-Dienst: +45 70 10 20 30
Der dänische Rettungsservice Falck ist rund um die Uhr erreichbar und nimmt gegen Barzahlung Reparaturen vor Ort vor oder schleppt ab. Überprüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen! Ein Schutzbrief enthält solche Serviceleistungen im Ausland, die bei Vorlage eines entsprechenden Versicherungsnachweises in Anspruch genommen werden können.

Im Gegensatz zu Deutschland erscheint die dänische Polizei bei kleineren Blechschäden ohne Personenschäden grundsätzlich nicht. In Fällen mit Personenschäden oder größeren Sachschäden muss die Polizei gerufen werden.

Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten sie jedoch auch in allen sonstigen Fällen versuchen, die Polizei an den Unfallort zu rufen. Eine amtliche Aufnahme des Unfalls erleichtert die spätere Schadensregulierung erheblich.

Daten aufnehmen und Beweise sichern

Wurde der Unfall nicht durch die dänische Polizei aufgenommen, ist es besonders wichtig, dass Sie alle Daten der Unfallbeteiligten genau notieren. Nur so kann später eine umfassende Schadensregulierung erfolgen. Folgende Daten sind hierfür wichtig:

Ort und Zeit des Unfalls

Name und Anschrift des Fahrers und des Halters des gegnerischen Fahrzeugs

Kennzeichen, Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer der beteiligten Fahrzeuge

ACHTUNG: Es besteht auch in Dänemark die Pflicht zur Mitteilung dieser Daten!

Speziell für die Aufnahme dieser Daten gibt es das Europäische Unfallprotokoll, das in allen Sprachen identisch ist. Haben Sie und Ihr Unfallgegner dieses Protokoll zur Hand, können Sie es gemeinsam ausfüllen und so Verständigungsproblemen aus dem Weg gehen. Das Protokoll erhalten Sie bei Ihrem Versicherer.

Um eine später möglicherweise notwendige Beweisführung zu erleichtern, ist es ratsam, Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen zu machen. Haben Zeugen den Unfallhergang beobachtet, bitten Sie diese ebenfalls um ihre Daten. Fotos und Zeugenaussagen erleichtern es Ihnen und Ihrer Versicherung später, den Sachverhalt zu rekonstruieren.

Wohin mit dem beschädigten Fahrzeug?

Alle internationalen Kfz-Marken haben Vertragswerkstätten in Dänemark. Sie können das beschädigte Fahrzeug in die nächstgelegene Werkstatt abschleppen lassen. Alle dänischen Versicherungen haben Gutachter zur Einschätzung der Schadenshöhe, die sodann an die Versicherung gemeldet wird. Die Versicherung erteilt dann der Werkstatt eine Deckungszusage.

ACHTUNG: Auf anfallende Kosten werden in Dänemark 25 % Mehrwertsteuer erhoben, die bei Verlassen des Landes NICHT ersetzt werden.

Schadensersatzansprüche geltend machen​

In diesem Fall wenden Sie sich direkt an die Versicherung Ihres Unfallgegners.

Sie können sich hierbei direkt an den in Deutschland für die Versicherung Ihres Unfallgegners tätigen Regulierungsbeauftragten wenden. Der Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg (Tel: +49 40 300 330 300) benennt Ihnen den in Ihrem Fall zuständigen Regulierungsbeauftragten. Dieser „Kontaktmann der gegnerischen Versicherung“, der sein Büro in Deutschland hat und auch Ihre Sprache spricht, bearbeitet den Verkehrsunfall in Deutschland.

Bei der Abwicklung mit Hilfe des Regulierungsbeauftragten ist jedoch Vorsicht geboten. Denken Sie daran: der Regulierungsbeauftragte spricht zwar Ihre Sprache, vertritt jedoch die Interessen der gegnerischen Versicherung.

Der Regulierungsbeauftragte hat für die Bearbeitung der Schadensmeldung drei Monate Zeit. Nach Ablauf dieser Frist hilft die Verkehrsopferhilfe in Hamburg (+49 40 30 18 00), die nach § 12 a PflVG als Entschädigungsstelle für Auslandsunfälle tätig wird.

Sollte es Ihnen nicht geglückt sein, den Fahrzeugführer oder -halter und dessen Versicherung ausfindig zu machen, genügt das Kfz-Kennzeichen Ihres Unfallgegners, um weitere Nachforschungen anzustellen. Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt anhand des Kennzeichens das Versicherungsunternehmen Ihres Unfallgegners. Anschließend können sie wie oben beschrieben vorgehen.

Sind das Schädigerfahrzeug selbst oder dessen zuständiger Versicherer nicht binnen zweier Monate nach dem Unfall zu ermitteln, übernimmt die Verkehrsopferhilfe in Hamburg selbst die Regulierung.

Rechtsanwalt einschalten

Wer in Deutschland eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, braucht sich um die Anwaltskosten nicht zu sorgen. Die Versicherung deckt die Kosten für juristische Auseinandersetzungen im Ausland.

In anderen Fällen ist folgendes zu beachten: Im Gegensatz zu Deutschland ist der dänische Haftpflichtversicherer nicht verpflichtet, bei leichten Schäden im Rahmen der Eintrittspflicht auch die Anwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen.

Etwas anderes gilt bei Unfällen mit größeren Sachschäden oder bei Personenschäden sowie bei Fragen eines möglichen Mitverschuldens: in diesen Fällen empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten, um Ersatzansprüche in vollem Umfang geltend zu machen.

Was wir für Sie tun können.

Bei advores arbeiten dänische Anwälte, die Ihnen z.B. bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen helfen können. Unsere Kanzlei ist Vertrauensanwalt des ADAC in Dänemark.

Ihr Kontakt

Dr. Claas Thöle

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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