Schadens­ersatz­ansprüche bei Personen­schäden in Dänemark

Kommt es bei einem Verkehrs­unfall in Dänemark zu Personen­schäden, kann ein Schadens­ersatz gefordert werden. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, welche Schadens­positionen nach dänischem Recht geltend gemacht werden können.

Wer kann in Dänemark Schadensersatz fordern?

Im Gegensatz zum deutschen Haftungsrecht können nach dänischem Recht grundsätzlich alle bei einem Kfz-Unfall verletzten Beteiligten unabhängig von ihrem Verschulden Schadensersatz wegen des erlittenen Personenschadens fordern. Grundlage hierfür ist die Gefährdungshaftung des dänischen Straßenverkehrsgesetzes, die nur in Ausnahmefällen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herabgesetzt wird. Dies bedeutet beispielsweise, dass bei einem Auffahrunfall auch der verletzte Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs Ansprüche bei der Versicherung des Vordermanns geltend machen kann. Selbst der bei Rotlicht Fahrende kann bei einem Unfall im Kreuzungsbereich gegen den bei Grünlicht fahrenden Verkehrsteilnehmer Personenschadensersatzansprüche geltend machen.

Welche Schadenspositionen können geltend gemacht werden?

Um überhaupt Ansprüche wegen Personenschäden in Dänemark geltend machen zu können, müssen die aus dem Unfall resultierenden Schäden zunächst bestimmt werden. Hierbei ist es wichtig, dass Sie beim Arzt Art und Umfang der Verletzungen feststellen lassen, und zwar nicht nur die medizinische Diagnose, sondern auch die Symptome. Dies gilt auch, wenn die Schmerzen erst mehrere Tage nach dem Unfall auftreten. Das Einholen von Gutachten sollte wegen der damit verbundenen Kosten vorher mit der Versicherung abgestimmt werden.

Heilbehandlungs- und Pflegekosten (erstatning for fremtidige helbredelsesudgifter)

Krankenhaus-, Arzt- und sonstige Heilbehandlungskosten werden – sofern sie nicht bereits durch die Krankenversicherung oder persönliche Unfallversicherung des Geschädigten gedeckt sind – in einem gewissen Umfang ersetzt. Hierunter fallen vor allem Kosten für Medikamente, Physiotherapie, medizinische Hilfsmittel (z.B. Prothesen) und angemessene Kosten für den Transport zu/von der Behandlungsstätte. Die Abstimmung mit der Versicherung über die Übernahme der Kosten vor der Behandlung wird auf jeden Fall empfohlen.

Über die tatsächlich entstandenen Kosten sind Rechnungen vorzulegen. Auch etwaige Pflegekosten und Kosten für vermehrte Bedürfnisse sind in Dänemark unter Umständen von der Gegenseite im nachgewiesenen Umfang zu übernehmen.

Verdienstausfall (tabt arbejdsfortjeneste)

Während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit kann der Geschädigte Schadensersatz für den tatsächlich eingetretenen Verdienstausfall geltend machen. Maßgeblich für den Berechnungszeitraum ist der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Arbeit.

Schmerzensgeld (svie og smerte)

Der gesetzliche Schmerzensgeldbetrag liegt anders als in Deutschland pauschal bei 215 DKK (2022) (ca. 28,90 EUR) pro Krankheitstag und ist auf maximal 83.000 DKK (2022) (ca. 11.158,60 EUR) begrenzt.

Dauerhafte Schäden (varigt mén)

Führen die erlittenen Verletzungen zu einem Dauerschaden, wird eine „Schadensvergütung“ gezahlt, wobei anhand einer Schadenstabelle der Schaden nach Prozentpunkten von 5 bis 100%, bei besonders schweren Schäden bis zu 120%, ermittelt wird (z.B. Verlust eines Beines = 65%, Verlust der Sehkraft eines Auges = 20%).

Die „Schadensvergütung“ erfolgt in Form einer einmaligen Zahlung. Bei einem Schaden von 100% beträgt die Höhe der Entschädigung 950.500 DKK (2022) (ca. 127.788,07 EUR), in weniger schwerwiegenden Fällen wird dieser Betrag verhältnismäßig herabgesetzt. In Ausnahmefällen kann der Entschädigungsbetrag auch mehr, aber maximal 1.140.600,00 DKK (2022) (ca. 153.349,11 EUR) betragen.

Beeinträchtigung oder Verlust der Erwerbsfähigkeit (erhvervsevnetab)

Führt der Dauerschaden zu einem zeitlich unbegrenzten niedrigeren Einkommen, wird der Ausgleich des Verlustes unter Zugrundelegung des Alters des Geschädigten und seines vor dem Unfall erzielten Jahresbruttoeinkommens errechnet. Die Erwerbsminderung muss aber mindestens 15% betragen. Die Entschädigung erfolgt in Form einer einmaligen Zahlung.

Ansprüche der Hinterbliebenen bei Todesfall (tab af forsørger)

Im Todesfall eines erwerbstätigen Angehörigen steht den Hinterbliebenen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder) ein Anspruch wegen entgangenen Unterhalts zu.

Der Schadensersatz für Ehegatten oder Lebensgefährten beträgt 30% dessen, was der Getötete bei vollem Wegfall der Erwerbstätigkeit voraussichtlich als Verdienstausfall erhalten hätte. Der Mindestbetrag liegt jedoch bei DKK 1.031.000 (2022) (ca. 138.609,60 EUR).
Der Schadensersatz für hinterbliebene Kinder wird gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung von Kindern berechnet und festgesetzt.

Kommt ein nichterwerbstätiger Versorger, der etwa durch die Haushaltsführung Unterhaltsleistungen erbracht hat, ums Leben, wird der entgangene Unterhalt genauso errechnet wie bei Erwerbstätigen; der Wert der Hausarbeit wird einem gewerblichen Einkommen gleichgestellt.
Der hinterbliebene Ehegatte bzw. Lebenspartner kann wahlweise einen Übergangsbetrag von DKK 179.000 (2022) (ca. 24.066,97 EUR) oder die Erstattung angemessener Beerdigungskosten geltend machen.

Den Hinterbliebenen steht kein eigener Schmerzensgeldanspruch zu.

Anwaltskosten

Schadensersatzansprüche verjähren in Dänemark im Allgemeinen nach drei Jahren. Bei deliktischen Handlungen – was Verkehrsunfälle immer sind – verjähren Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche erst nach 30 Jahren. Dies gilt sowohl für Ansprüche gegen den Schädiger als auch für solche gegen dessen Versicherung, bei Verschuldens- wie auch bei Gefährdungshaftung.

Bei einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann über die Höhe der Schadensersatzansprüche neu entschieden werden.

Verjährung der Ansprüche und Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Falles

Außergerichtliche Anwaltskosten sind nicht vom Schadensersatzgesetz umfasst und werden von dänischen Versicherungen in der Regel nur in schwierigen Fällen mit hohen Schadensersatzforderungen erstattet. Gelegentlich erfolgt eine anteilige Kostenberücksichtigung.

Einschaltung eines Anwalts?

Bei Personenschäden oder größeren Sachschäden sollte wegen der Besonderheiten des dänischen Haftungsrechts ein Anwalt zu Rate gezogen werden. advores bietet Unterstützung bei der Geltendmachung von Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüchen.

Was wir für Sie tun können.

Bei advores arbeiten dänische Rechtsanwälte, die sich mit Ersatzansprüchen bei Personenschäden nach dänischem Recht auskennen und Sie gern beraten.

Ihr Kontakt

Cecilia Mårtensson Vesløv

Advokat

Kecia Bæk Hubertus

Stud.jur.

Peter Broen

Advokat (H), Partner

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