Der dänische Arbeitsmarkt

Der dänische Arbeitsmarkt ist einer der am wenigsten öffentlich-rechtlich regulierten innerhalb der EU. Dafür ist der Einfluss dänischer Gewerkschaften und Arbeitgeber­verbände beträchtlich. Nach dem bewährten „dänischen Modell“ handeln die Tarif­vertrags­parteien im Rahmen von Tarif­vereinbarungen miteinander angemessene Gehälter und Arbeits­bedingungen aus und überwachen anschließend deren Einhaltung.

Dänemark ist bekannt für die Erfindung des dänischen Modells der „flexicurity“ (Verschmelzung der Begriffe „flexibility“ und „security“). Es handelt sich um ein Dreiecksverhältnis zwischen Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Staat: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sorgen für flexible Beschäftigungsmöglichkeiten, wobei Unternehmen neue Mitarbeiter ohne Risiko einstellen können, da man sie bei flauer Auftragslage wieder entlassen kann. Dafür sorgt der Staat für ein stabiles soziales Sicherheitsnetz und Weiterbildungsmöglichkeiten für gekündigte Arbeitnehmer.

Die Gewerkschaften akzeptieren damit ein Konzept des „hire and fire“, da dieses eine auch für Arbeitnehmer wünschenswerte Flexibilität des Arbeitsmarkts bedeutet. Dänemark kennt somit auch kein Kündigungsschutzgesetz.

Verschiedene Arbeitnehmergruppen in Dänemark

In Dänemark wird zwischen den folgende Arbeitsnehmergruppen unterschieden:

Angestellte, für die das Angestelltengesetz („funktionærloven“) und – nur soweit vereinbart – zusätzlich die Bestimmungen eines Tarifvertrags gelten. Das Angestelltengesetz ist in Dänemark das einzige Gesetz auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, das gesetzliche Regelungen für eine Arbeitnehmergruppe enthält. Die Vorschriften sind im Verhältnis zu den Angestellten, die von dem Gesetz umfasst sind, zwingend. Auf welche Arbeitnehmergruppen das Angestelltengesetz genau Anwendung findet, ergibt sich aus einer im Gesetz enthaltenen Auflistung. Hiernach fallen u.a. die meisten in Büros tätigen Personen sowie Personen in leitenden Stellungen, die im Durchschnitt mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, unter die Bestimmungen des Gesetzes.

Angestellte, für die in der Regel detaillierte Tarifverträge gelten.

Zeit- oder Leiharbeitnehmer (auf Dänisch „vikar”). Diese Arbeitnehmergruppe genießt nach dem Gleichbehandlungsprinzip dieselben Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer eines Unternehmens.

Geschäftsführer, die weder vom Angestelltengesetz noch von Tarifverträgen umfasst sind. Im Verhältnis zu Geschäftsführern besteht weitgehend Vertragsfreiheit.

Dänische Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände

In Dänemark besteht grundsätzlich weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer eine Pflicht der Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder einer Gewerkschaft. Arbeitsbedingungen können deshalb grundsätzlich frei verhandelt werden. Im Fall von entsandten Arbeitnehmern ist jedoch zu beachten, dass die Mindestvoraussetzungen der EU-Entsenderichtlinie einzuhalten sind.

Obwohl es keine Verpflichtung gibt, sind in Dänemark etwa 70 % aller Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft. Bei den Arbeitnehmergruppen, die nicht unter das dänische Angestelltengesetz fallen, sind so gut wie alle von einem Tarifvertrag umfasst.

Auf Arbeitgeberseite besteht die Möglichkeit, entweder einem Arbeitgeberverband beizutreten, so dass für das Unternehmen die Tarifvertragsbedingungen gelten, oder einen eigenen „Haustarifvertrag“ mit einer Gewerkschaft abzuschließen. Bei der Verhandlung mit einer Gewerkschaft über einen solchen individuellen Tarifvertrag kann advores Hilfestellung leisten.

Arbeitnehmervertretung

In dänischen Kapitalgesellschaften, die in den letzten drei Jahren im Durchschnitt mindestens 35 Arbeitnehmer beschäftigt haben, haben die Arbeitnehmer das Recht, eine Anzahl von Mitgliedern des höchsten Leitungsorgans des Unternehmens (z.B. des Aufsichtsrats) und deren Stellvertreter zu wählen. In größeren Unternehmen werden über die Gewerkschaft außerdem Vertrauensleute („tillidsrepræsentanter“) gewählt, die tarifvertraglich festgelegte besondere Rechte haben. Der Begriff und die Funktion eines „Betriebsrats” sind dagegen in Dänemark nicht bekannt.

Was wir für Sie tun können.

advores unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei der Erstellung oder Überprüfung von dänischen Arbeitsverträgen, bei Fragen der Einstellung oder Kündigung und bei allen sonstigen arbeitsrechtlichen Problemstellungen.

Ihr Kontakt

Micelle Vigand Hegner

Advokat

Stefan Reinel

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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